RECHTSANWALT JÜRGEN FELDMEIER.

Mein Ziel ist es, den Mandanten – Privatpersonen und Unternehmen – einen umfassenden individuellen Service zu bieten.

Ich verstehe mich als ein Dienstleister im echten und juristischen Sinne, wobei ein unmittelbares partnerschaftliches Mandatsverhältnis gepflegt wird.

Jeder Mandant wird persönlich betreut, gegenseitiges Vertrauen ist die Prämisse, dann kann eine optimale Zielsetzung erreicht werden.

In Fürth 1954 geboren, Abitur am Hardenberg-Gymnasium, Studium in Erlangen, in eigener Kanzlei in Nürnberg von 1982-2014 und in Fürth von 2014-2019 als Rechtsanwalt tätig. Seit Januar 2020 übe ich meine Tätigkeit in Puschendorf aus.

Mehr als 30 Jahre Erfahrung als Anwalt mit Vertretungen besonders in den genannten Rechtsgebieten mit den Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten, aber auch darüber hinaus als langjähriger Vorsitzender einer Stiftung, Gründer eines Vereins für Gerechtigkeit im Bereich Immobilien- und Bankrecht, Aufsichtsratsmitglied und Firmenberater, Gründer und Berater von Vereinen und gemeinnützigen GmbHs im Sozialwesen, Berater in Erbrechtsfragen stehen für adäquate Vertretung der Mandantenrechte.

Rechtsanwalt Jürgen Feldmeier steht überregional mit Anwälten aus ganz Deutschland in Kontakt.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT 1 – PRIVATES BAURECHT

Ich betreue Bauvorhaben von Anfang bis Ende.

Vom notariellen Kaufvertrag oder Werkvertrag des Unternehmers über Baubegleitung und Beurteilung des Baufortschritts mit Fachleuten, Mangelfeststellung und schnelle Beseitigung bis zur Abnahme und Prüfung von Abrechnungen und Gewährleistungsfragen.

Dies gilt ebenso auf Seiten der Handwerker und Bauunternehmer im Hinblick auf Vergütungsansprüche und deren Geltendmachung.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT 2 – FAMILIENRECHT

Mir ist in diesem Rechtsbereich ein sehr vertrauensvoller Umgang und eine engagierte Rechtswahrnehmung wichtig. Dies sind die Grundlagen für eine effektive Vertretung in sensiblen Familienrechtsverfahren auf allen Gebieten wie Scheidung, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche zur Existenzsicherung, Vermögensauseinandersetzungen u.a.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT 3 – ARBEITSRECHT

In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten ist Mandantenberatung und Prozessvertretung für Arbeitgeber genauso wichtig wie die Rechtssicherung für Arbeitnehmer im Kündigungsfall. Themen sind Abmahnungen, Kündigung, Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaubsrecht, Zeugnisrecht u.a.

INTERESSENSCHWERPUNKT 1 – IMMOBILIEN- UND BANKRECHT

Ich vertrete die Rechte beider Vertragspartner beim Immobilienkauf und –verkauf, engagiere mich für die Durchsetzung der Rechte der Käufer und Darlehensnehmer, untersuche und prüfe die Aktivitäten der Strukturvertriebe, Makler, Finanzdienstleister, Bauträger. Prozessführung gegen Immobilienverkäufer (z. B. Schrottimmobilien) und/oder finanzierende Banken ist oft notwendig. (Themen sind Sittenwidrigkeit der Verträge, Widerrufssituation, Rückabwicklung von Kaufverträgen u. a.)

INTERESSENSCHWERPUNKT 2 – MIETVERTRAGSRECHT UND WOHNUNGSEIGENTUM

Wer Immobilien vermietet, sucht oft gleichermaßen Rechtsschutz wie der Mieter. Ich berate und vertrete in Prozessen im Wohnraummietrecht, wie im gewerblichen Mietrecht beide Vertragsparteien zu Themen wie Vertragsgestaltung, Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Vertragsabwicklung. Die Prozessführung ist oft nicht zu vermeiden.



Juergen Feldmeier

Rechtsanwalt
Jürgen Feldmeier
feldmeier@ra-feldmeier.de


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